• Freitag, 4. Oktober 2024 01:05

Gebührenordnung

Unbekannt
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Zahlungszyklen und Beiträge

Die Mitgliedschaft im 3TH kann entsprechend der folgenden Gebührenverordnung auf verschiedene Weise finanziert werden. Es besteht dabei die Möglichkeit die Mitgliedsbeiträge für unterschiedliche Zeiträume zu bezahlen.

Die Wahl einen größeren Zeitraumes hilft uns als Verein besser zu planen und weniger Zahlungseingänge jeden Monat überprüfen und nachverfolgen zu müssen.

Monatlich

  • Voller Beitrag 15,00 €
  • Ermäßigter Beitrag 7,50 €
  • Zahlbar jeweils zum Ersten des Monats

Quartalsweise

  • Voller Beitrag 45,00 €
  • Ermäßigter Beitrag 22,50 €
  • Zahlbar jeweils zum Ersten des Quartals

Halbjährlich 95%

  • Voller Beitrag 85,50 €
  • Ermäßigter Beitrag 42,75 €
  • Erlass von 5% des Beitrags im Vergleich zur Monatlichen Variante

Jährlich 90%

  • Voller Beitrag 162,00€
  • Ermäßigter Beitrag 81,00€
  • Erlass von 10% des Beitrags im Vergleich zur Monatlichen Variante

 

Definitionen zur Gebührenordnung

Aufnahmegebühr 

Die Aufnahmegebühr beträgt 5,00€ bei Eintritt in den Verein und ist einmalig zu entrichten.

Voller Mitgliedsbeitrag 

Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr. Für die Zuordnung ist das Alter am 01.01. des Jahres maßgebend.

Ermäßigter Mitgliedsbeitrag

Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr sowie Schüler, Studenten, schwerbehinderte Erwachsene, Ausbildung/Freiwilligendienste und soziale Härtefälle (nach Einzelfallentscheidung durch den Vorstand).

Passiver Mitgliedsbeitrag

Die Höhe des Mitgliedsbeitrags ist frei wählbar, muss aber einem festen Zahlungszyklus entsprechen. Der Zahlungszyklus kann dabei Monatlich, Quartärlich, Halbjährlich oder Jährlich sein.

Passive Beitragszahler sind keine aktiven Mitglieder und haben entsprechend kein Stimmrecht, keinen freien Zutritt zu Vereinsräumen sowie kein Rechte Vereinseigentum zu nutzen.

Schwerbehinderte Erwachsene

Schwerbehindert gilt ab einem GdB von 50 (§ 2 Abs. 2 SGB IX ).

Jugendliche/Studenten/Ausbildung/Freiwilligendienste

Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwilligendienstleistende ab dem 16. bis höchstens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Für die Zuordnung ist das Alter am 01.01. des Jahres maßgebend.

Voraussetzung für die Einstufung in diese Beitragsgruppe ist ein entsprechender Nachweis (bspw. Schüler- oder Studentenausweis).

Gäste

Gäste, außerhalb von besonderen Events/Veranstaltungen, zahlen je Besuch im Verein eine Tagespauschale von 5,00€. Der Besuch ist nur in Anwesenheit eines aktiven Mitglieds möglich. Die Zahlung ist durch das anwesende Vereinsmitglied sicherzustellen und kann entweder in Bar oder über PayPal entrichtet werden.