• Friday, 29. March 2024 01:23

Aktualisierte Corona-Regelung

Anarath
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Liebe Vereinsmitglieder,

wir freuen uns sehr darüber, dass das Vereinsleben erneut entflammt ist. Treffen und Spielrunden finden wieder regelmäßig, sowie im Überfluss statt. Zusätzlich durften wir in den letzten Monaten auch etliche Neumitglieder in unseren Reihen willkommen heißen.

Uns ist bewusst, dass es einige Einschränkungen aufgrund der im Verein geltenden Corona-Auflagen gibt. Daher möchten wir euch an dieser Stelle ein ganz großes Dankeschön für euer Verständnis, sowie euren pflichtbewussten Umgang mit diesen Auflagen aussprechen.

Aufgrund der sich verschärfenden Corona-Situation in Niedersachsen (und allgemein in Deutschland) haben wir in Absprache mit den Beiräten darüber beraten inwiefern unser jetziges Hygienekonzept ausreicht, um allen Vereinsmitgliedern einen bestmöglichen Schutz zu gewähren.

Es wurde mehrstimmig beschlossen unseren Maßnahmenkatalog wie folgt auf 2G zu verschärfen:

  • Alle Teilnehmer von Stammtischen, Spielrunden oder anderer (nicht öffentlicher) Veranstaltungen in den Vereinsräumen müssen 2G konform sein. Dies bedeutet ihr müsst entweder vollständig geimpft (2-fach + 14 Tage Wirkzeit) oder genesen sein. Es liegt in der Verantwortung der jeweiligen Beiräte sicherzustellen, dass Mitglieder – welche im Rahmen des von ihnen verwalteten Spielsystems Treffen organisieren – entweder über den Impfstatus der einzelnen Teilnehmer im Bilde sind, oder diesen während des Treffens überprüfen.

  • Bei öffentlichen Veranstaltungen können dabei zusätzlich sowohl Abstandsauflagen, sowie eine Maskenpflicht ausgerufen werden.

  • Die Anwesenheit muss weiterhin aufgezeichnet werden. Dies funktioniert entweder über die ausliegenden Anwesenheits-Scheine, die LUCA App oder die Corona-Warn-App. Der aushängende QR Code funktioniert hierbei für beide Apps.

  • Beim Betreten der Clubräume müssen die Hände mit dem zur Verfügung stehenden Desinfektionsmittel gereinigt werden. Es bietet sich an zuvor die Hände zu waschen.

Es ist zwingend erforderlich, dass regelmäßig gelüftet wird. Alternativ kann das Fenster im hinteren Bereich während des Aufenthaltes auf Kipp gelassen werden. Es muss allerdings unbedingt geschlossen werden, sobald die Vereinsräume verlassen werden. Zwecks Durchzugslüftung kann die Vordertür in geöffneter Position eingerastet werden.

Uns ist bewusst, dass wir mit einer Regelung zum verpflichtenden 2G über den aktuell geforderten Auflagen des Landes Niedersachsen liegen. Es war den Beiräten, sowie dem Vorstand aber wichtig ein Maximum an Sicherheit für alle Teilnehmer zu garantieren.

Wenn ihr Nachfragen habt, oder euch bei einigen dieser Punkte unsicher seid, dann meldet euch gerne via E-Mail bei uns.

Vielen Dank für eure Unterstützung und euer Verständnis in diesen fordernden Zeiten.

Euer Vorstand